Verkehrswende


Freitag, 20.10.2023
Länder und Kommunen sollen künftig in der Straßenverkehrsordnung die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen – neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs.

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Oktober 2023, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt, wonach die Länder und Kommunen ermächtigt werden, entsprechende Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (STVO) zu erlassen. Für die Initiative votierten in dritter Lesung die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Union und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

In zweiter Beratung wurde der Gesetzentwurf namentlich
mit 305 Ja-Stimmen
bei 82 Nein-Stimmen
und 20 Enthaltungen
angenommen.

Neue Verkehrsführungen und gleichberechtigtes Nebeneinander werden wir künftig öfter im Straßenverkehr sehen.